Arbeitsverträge: Rechtliche Aspekte
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**Wer kann einstellen und wer kann eingestellt werden?**
Ein Unternehmer kann jede Person einstellen, die über 18 Jahre alt ist und die volle Rechtsfähigkeit besitzt.
Eingestellt werden kann jede Person, die über 16 Jahre alt ist und der nicht die Handlungsfähigkeit durch ein Gericht entzogen wurde.
Kinder unter 16 Jahren dürfen mit Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und der zuständigen Behörde an öffentlichen Auftritten teilnehmen, solange ihre Teilnahme keine Gefahr für ihre physische und psychische Entwicklung darstellt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen:
- keine Nachtarbeit leisten (mindestens drei Stunden der täglichen Arbeitszeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr),
- keine Überstunden leisten,
- nicht in Positionen arbeiten,