Gewerkschaften, Tarifverträge und Arbeitsrecht: Ein Leitfaden
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Gewerkschaften: Definition und Grundlagen
Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die deren Interessen vertreten, verbessern und verteidigen. Niemand kann gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten. Mitglieder müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Gewerkschaft benötigt mindestens 20 aktive Arbeitnehmer oder 3 Arbeitgeber (Muster). Personen unter 16 Jahren und Ausländer dürfen nicht Teil der Führungsebene werden. Mindestens alle 6 Monate werden Sitzungen abgehalten.
- Vertreter: Der Generalsekretär.
- Bildung von Zusammenschlüssen: Gewerkschaften können Verbände und Konföderationen bilden.
Gewerkschaftsrechte
Gewerkschaften haben das Recht zur:
- Ausarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung.
- Wahl ihrer