Arbeitsverträge: Arten, Probezeit und Bestandteile
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Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, bestimmte Dienste unter der Leitung des Arbeitgebers zu erbringen, im Gegenzug für einen garantierten Lohn.
Die Probezeit
Form: Die Vereinbarung muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
Maximale Dauer: Die Dauer muss im geltenden Tarifvertrag festgelegt sein. Falls nicht, darf sie die Angaben im Arbeitnehmerstatut nicht überschreiten. Für Techniker und qualifizierte Angestellte beträgt sie maximal 6 Monate.
Unbefristete Verträge
Arbeitnehmer sollen unbefristet eingestellt werden. Keine besonderen Formvorschriften (mündlich oder schriftlich möglich), kein besonderer Anreiz erforderlich.
Förderung unbefristeter Verträge
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