Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub
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Arbeitstag und Arbeitszeit
Maximale Arbeitszeit & Definition:
- Als tatsächliche Arbeitszeit gilt die Zeit, die der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Aufgaben im Betrieb verbringt.
- Als tatsächliche Arbeitszeit gilt auch die Ausbildungszeit zur Verhütung berufsbedingter Gefahren.
- Nicht zur tatsächlichen Arbeitszeit zählt der Weg des Arbeitnehmers vom Wohnort zum Arbeitsplatz.
- Ebenso wenig zählt die Zeit für das Umkleiden oder die persönliche Hygiene zur Arbeitszeit.
Wöchentliche Verteilung und Ruhezeiten
Grenzwerte:
- Eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
- Eine wöchentliche Mindestruhezeit von eineinhalb ununterbrochenen Tagen, die über einen Zeitraum von bis zu vierzehn Tagen angesammelt werden kann.