Beitragsgrundlagen in besonderen Situationen
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Beitragsgrundlagen in besonderen Situationen
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Risiken während der Schwangerschaft und Mutterschaft
Die Beitragspflicht bleibt auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Risiken während der Schwangerschaft sowie während eines Mutterschaftsurlaubs bestehen, obwohl diese Situationen eine Aussetzung der Beschäftigung beinhalten. Die Beitragsgrundlage für die verschiedenen Risiken wird wie folgt bestimmt:
a) Grundlage für allgemeine Risiken
Die geltende Beitragsgrundlage für allgemeine Risiken richtet sich nach dem Monat vor dem Tag der Arbeitsunfähigkeit, dem Auftreten von Risiken während der Schwangerschaft oder dem Beginn des Mutterschaftsurlaubs. Dabei gelten folgende Regeln:
- Tägliche Abrechnung: