Arbeitsrecht: Gewerkschaften, Tarifverträge, Streik & Aussperrung
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Gewerkschaften: Rechte der freien Assoziation
Rechte, die das Recht auf freie Assoziation umfassen:
- Das Recht, Gewerkschaften zu gründen.
- Das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht.
- Das Recht jedes Mitglieds auf freie Wahl seiner Vertreter.
Wer kann einer Gewerkschaft beitreten?
Beitreten können:
- Erwerbstätige
- Arbeitslose
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Erwerbsunfähige
- Selbstständige
- Rentner
Wer ist von der Gewerkschaftsmitgliedschaft ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind:
- Mitglieder der Streitkräfte (Militär)
- Richter und Staatsanwälte
Spezifische Regelungen für Sicherheitskräfte
Mitglieder der Sicherheitskräfte und ähnlicher Einrichtungen werden durch spezielle Vorschriften geregelt.
Wirtschaftsverbände
Wirtschaftsverbände sind private... Weiterlesen "Arbeitsrecht: Gewerkschaften, Tarifverträge, Streik & Aussperrung" »