Richtlinien zur Berufsausbildung und Freiwillige Sozialleistungen für Arbeitnehmer
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Organisation und Anforderungen der Berufsausbildung
Die Ausbildung wird in Gruppen von maximal 25 Teilnehmern organisiert. Bei beruflicher Bildung durch Fernunterricht oder Telearbeit muss mindestens ein Betreuer für alle 80 Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Die zuständigen Verwaltungsbehörden können in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen eine geringere Teilnehmerzahl festlegen, als im vorstehenden Absatz angegeben, abhängig von der Art oder dem Inhalt der Ausbildung oder den Zielgruppen.
Theorie und Praxis der Ausbildung sollten in geeigneten Klassenzimmern, Werkstätten und Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Programms durchgeführt werden.
Zeitliche Begrenzung der Weiterbildung (Punkt 25)
Die Teilnahme eines... Weiterlesen "Richtlinien zur Berufsausbildung und Freiwillige Sozialleistungen für Arbeitnehmer" »