Arbeitsrecht: Freistellungen und Kündigungsarten im Überblick
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Artikel 5: Freistellungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Freistellungen (Excedencia)
Hier werden verschiedene Arten von Freistellungen und deren Bedingungen erläutert.
1.1. Freiwillige Freistellung
- Mindestbetriebszugehörigkeit: 1 Jahr im Unternehmen.
- Dauer: Mindestens 2 Jahre, maximal 5 Jahre.
- Arbeitsplatzgarantie: Kein Anspruch auf den ursprünglichen Arbeitsplatz, jedoch auf eine gleichwertige Position.
1.2. Zwingende Freistellung
Diese Freistellung gilt für Arbeitnehmer, die ein öffentliches Amt bekleiden oder Gewerkschaftsaufgaben wahrnehmen.
- Arbeitsplatzgarantie: Anspruch auf Beibehaltung des ursprünglichen Arbeitsplatzes.
1.3. Freistellung zur Kinderbetreuung
Für die Betreuung eines Kindes nach Geburt oder Adoption.
- Alter des Kindes: