Das Streikrecht: Ein umfassender Leitfaden
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Das Streikrecht: Definition und Grundlagen
Ein Streik ist eine kollektive und abgestimmte Einstellung der Arbeit durch eine vollständige oder teilweise Gruppe von Arbeitnehmern, die unter dem Druck der Gegenseite zur Verteidigung ihrer Forderungen erfolgt. Das Streikrecht ist kein individuelles, sondern ein kollektives Recht. Darüber hinaus gilt das Streikrecht nicht nur als Grundrecht, sondern als ein fundamentales Recht der Arbeitnehmer.
Inhaber des Streikrechts sind Arbeitnehmer und Untergebene, nicht jedoch Selbstständige, Freiberufler oder Studenten. Alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag haben das Streikrecht, einschließlich jener in speziellen Arbeitsverhältnissen (z.B. Personalmanagement) und ausländische Arbeitnehmer.