Änderungen im Arbeitsvertrag und Mobilität am Arbeitsplatz
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Punkt 5: Veränderungen im Arbeitsverhältnis
Veränderte Bedingungen
- Unwesentliche Änderungen: Der Arbeitgeber kann geringfügige Änderungen am Arbeitsvertrag einseitig vornehmen, und der Arbeitnehmer muss diese akzeptieren. Diese Befugnis ist im Rahmen des Direktionsrechts als ius variandi bekannt.
- Wesentliche Änderungen: Der Arbeitgeber kann Änderungen vornehmen, die das Arbeitsverhältnis aufgrund wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer oder produktionsbedingter Gründe betreffen. Dies umfasst unter anderem: Arbeitszeit, Vergütungssysteme, Leistungssysteme sowie die Änderung der zugewiesenen Funktionen oder Aufgaben.
Verfahren bei wesentlichen Änderungen
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer mindestens 30 Tage im Voraus über... Weiterlesen "Änderungen im Arbeitsvertrag und Mobilität am Arbeitsplatz" »