Pflichten, Leistungen und Schutz der Spanischen Sozialversicherung (SS)
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 4,75 KB
Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Pflichten des Arbeitgebers (Anmeldung und Risikodeckung)
Der Arbeitgeber muss das Unternehmen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Sozialversicherung (SS) registrieren (wesentliche Voraussetzung, oft Modell TA6).
Er muss die Deckung der betrieblichen Risiken (Unfälle und Berufskrankheiten) bei der SS oder einer gegenseitigen Unfallversicherung formalisieren.
Arbeitnehmer müssen durch die Zuweisung einer eindeutigen SS-Nummer angemeldet werden.
Jeder Verwaltungsakt, der die Beendigung der Arbeit oder einen Wechsel der Tätigkeit betrifft, muss der SS innerhalb von sechs Kalendertagen mitgeteilt werden.
Sozialversicherungsschutz und Arten der Leistungen
Schutzwirkung und Finanzierung der Leistungen
Die Sozialversicherung... Weiterlesen "Pflichten, Leistungen und Schutz der Spanischen Sozialversicherung (SS)" »