Grundlagen der Verwaltungsorganisation: Prinzipien und Konzepte
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Die gesetzlichen Grundsätze der Verwaltungsorganisation
A) Das Prinzip der Hierarchie
Es besagt, dass die Verwaltungsorganisation eine Hierarchie bildet, die als Pyramide dargestellt werden kann. Diese legt fest, dass mit steigender Ebene die Macht und Bedeutung sowie das Qualifikationsniveau zunehmen und umgekehrt. Eine Hierarchie sollte daher zwei Bedingungen erfüllen:
- Dass es Organe mit einer Vielzahl von sachlichen Zuständigkeiten gibt, die in Konkurrenz zueinander stehen.
- Dass dies alles durch eine Reihe von Kompetenzen gewährleistet wird, die den höheren Stellen gegenüber den unteren zustehen, nämlich:
- Impuls- und Weisungsbefugnis zur direkten Steuerung von Handlungen.
- Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollbefugnis.
- Befugnis zur Nichtigerklärung