Das Direktionsrecht und die Mobilität im Arbeitsrecht
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Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Das Direktionsrecht (Die Macht der Direktion): Hierbei geht es um Entscheidungen über die Organisation der Produktion, die Verwaltung der Arbeit und den Inhalt der Arbeitsleistung. Dies umfasst die Organisation der Arbeitszeit (in Stunden, Schichten, Teilzeit-Verträgen), die Bestimmung des Arbeitsortes, organisatorische Kontroll- und Überwachungsmächte, disziplinarische Befugnisse und Sanktionen sowie die Aufsichtsbefugnisse (Poder de Policía).
Grenzen des Direktionsrechts
Die Grenzen werden durch das Verfassungsgericht, das Arbeitsrecht, den Arbeitsmarkt, Verträge, Kongresse und Weiteres bestimmt.
Funktionale Mobilität
Die funktionale Mobilität ist die Fakultät des Arbeitgebers, einseitig die Arbeitskraft... Weiterlesen "Das Direktionsrecht und die Mobilität im Arbeitsrecht" »