Arbeitslohn: Artikel 129-134 - Rechte und Bestimmungen
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Kompensation und Lohnbestimmungen
Artikel 129: Mindestlohn
Das Gehalt wird kostenlos zur Verfügung gestellt, darf jedoch in keinem Fall unter dem von der zuständigen Behörde festgelegten Mindestlohn liegen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Artikel 130: Lohnfestsetzung
Bei der Festsetzung der Höhe der Löhne in jeder Art von Arbeit werden die Quantität und Qualität der Dienstleistung sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, dem Arbeitnehmer und seiner Familie ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Artikel 131: Freie Lohnverfügung
Der Arbeitnehmer kann frei über seine Löhne verfügen. Jede Einschränkung dieses Rechts nach diesem Gesetz ist nichtig.
Artikel 132: Unveräußerlichkeit des Lohnanspruchs
Das Recht auf Lohn ist unveräußerlich... Weiterlesen "Arbeitslohn: Artikel 129-134 - Rechte und Bestimmungen" »