Der Deutsche Bund und der Liberalismus nach dem Wiener Kongress
Eingeordnet in Geschichte
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 4,32 KB
Gründung des Deutschen Bundes 1815
Das Prinzip vom Gleichgewicht der Mächte schloss von vornherein einen einheitlichen deutschen Nationalstaat aus. Der Wiener Kongress einigte sich auf die Konstruktion eines lockeren Staatenbundes. Dieser Deutsche Bund bestand aus insgesamt 35 souveränen Fürstentümern und vier freien Städten. Darunter befanden sich Kleinstfürstentümer wie Schaumburg-Lippe und europäische Großmächte wie Preußen und Österreich. Die beiden letztgenannten Königreiche gehörten allerdings nur mit Teilen ihres Staatsgebietes dem Bund an, beträchtliche Teile lagen außerhalb.
Zum Deutschen Bund gehörten auch ausländische Herrscher als Mitglieder für ihre deutschen Besitzungen:
- der König von England (für Hannover)
- der