Die Sanktion für die Veräusserung eines Nachlasses durch Auslassung der Eintragungen von 688
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These 1:
Die Strafe ist eine absolute Nichtigkeit, weil sie Regeln der CBR, die verbindlich sind, verletzen würden. Es gilt für den Umsatz auf freiwilliger und erzwungener Basis.
These 2:
Die Strafe wäre eine absolute Nichtigkeit, aber nur auf freiwilliger, nicht aber auf erzwungener Basis. Dies aus zwei Gründen: Der erste Grund ist, dass Art. 688 auf die "Erben" eine Beschränkung setzt, die nicht vor Gericht verlängert werden kann. Der zweite Grund ist, dass, wenn die absolute Nichtigkeit der Zwangsversteigerungsverfahren den Erben des Schuldners die Verneinung des Grundbuchs ermöglicht, alle Vollstreckungen gegen ihn lahmgelegt werden und der Bibliothekar daran gehindert wird, seine Verpflichtungen als Vermittler des Verstorbenen zu erfüllen.... Weiterlesen "Die Sanktion für die Veräusserung eines Nachlasses durch Auslassung der Eintragungen von 688" »