Verfassungskontrolle internationaler Verträge
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Grundlagen der Verfassungskontrolle
Die Verfassung (EG/CE) ist unsere interne Rechtsgrundlage. Internationale Verträge unterliegen der Kontrolle ihrer Verfassungsmäßigkeit, da die Verfassung eine der wichtigsten Quellen unseres nationalen Rechts ist.
Anfechtung und Folgen
Die Kontrolle wird relevant, wenn ein Vertrag als verfassungswidrig eingestuft wird. Wenn der Vertrag verfassungsgemäß ist, gibt es kein Problem. Die Kontrolle kann erfolgen:
- Vorherige Kontrolle (Ex ante): Findet statt, bevor der Vertrag Wirkungen entfalten kann. Art. 95 der Verfassung besagt: "1. Der Abschluss eines internationalen Vertrages, der im Widerspruch zur Verfassung steht, bedarf einer vorherigen Verfassungsänderung. 2. Die Regierung oder eine der beiden Kammern