Verwaltungsrecht: Anfechtung, Kontrolle & Rechtsmittel
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Was ist eine Anfechtung im Verwaltungsrecht?
Eine Anfechtung (auch Widerspruch oder Einwand genannt) ist die Geltendmachung eines Anspruchs, mit dem Ziel, die Aufhebung oder Änderung einer als rechtswidrig oder ungerecht empfundenen Entscheidung einer Verwaltungsbehörde zu erreichen. Die Anfechtung kann bei der erlassenden Behörde selbst oder bei einer übergeordneten Behörde eingelegt werden. Ziel ist die Änderung oder Aufhebung des Verwaltungsaktes. Wird dem Widerspruch stattgegeben, entfällt der Verwaltungsakt.
Klassifizierung der Formen der Verwaltungskontrolle
Die Verwaltungskontrolle kann nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden:
- Vorbeugende oder nachträgliche Kontrolle (ex ante oder ex post)
- Interne oder externe Kontrolle
- Hierarchische