Der Kaufvertrag: Definition, Systeme und Sonderklauseln
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Definition des Kaufvertrags
Der Kaufvertrag ist ein bilateraler Vertrag, durch den sich eine Partei (der Verkäufer) verpflichtet, das Eigentum an einer Sache auf eine andere Partei (den Käufer) zu übertragen, gegen die Zahlung eines in Geld bestimmten Preises.
Art. 481: Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, das Eigentum an einer bestimmten Sache zu übertragen, und den Käufer, den dafür vereinbarten Preis in Geld zu zahlen.
Bindung und Eigentumsübertragung
Obwohl die Vertragspartner gemäß Art. 481 aneinander gebunden sind, hängt die tatsächliche Übertragung des Eigentums von weiteren Handlungen ab:
- Der Tradition (Übergabe) im Falle von beweglichen Sachen;
- Der Eintragung im Grundbuchamt im Falle von Immobilien.
Art. 482: Der reine... Weiterlesen "Der Kaufvertrag: Definition, Systeme und Sonderklauseln" »