Grundlegende Anforderungen an Gebäude – Technische Bauordnung
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Grundlegende Anforderungen des Gebäudes.
1. Ziel und Anwendungsbereich
Um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, das Wohl der Gesellschaft und die Umwelt zu schützen, müssen Gebäude so konzipiert, gebaut, gewartet und instand gehalten werden, dass die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllt sind:
a) In Bezug auf die Funktion
- a.1) Verwendung: so dass das Layout und die Abmessungen von Räumen sowie die Bereitstellung von Einrichtungen den ordnungsgemäßen Ablauf der Funktionen im Gebäude ermöglichen.
- a.2) Zugänglichkeit: so dass Personen mit eingeschränkter Mobilität und Kommunikation Zugang zu und Bewegung im Gebäude entsprechend den besonderen Rechtsvorschriften möglich ist.
- a.3) Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen,