Körperschaftsteuer in Spanien: Grundlagen und Regelungen
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Körperschaftsteuer in Spanien
Die Körperschaftsteuer (Corporation Tax) wird durch folgende Bestimmungen geregelt:
- Königliches Dekret 4 / 2004 vom 5. März: Genehmigung der Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes (geändert 2006 und 2007 im Handelsrecht).
- Königliches Dekret 1777/2004 vom 30. Juli: Genehmigung der Verordnung zur Steuer.
1. Steuerpflichtige und steuerpflichtige Tatbestände
Der steuerpflichtige Tatbestand ist das Erzielen von zu versteuerndem Einkommen durch eine juristische Person mit Wohnsitz in spanischem Territorium. Die enthaltenen Einnahmen umfassen:
- Wirtschaftliche Erträge.
- Erträge aus dem Vermögen der Gesellschaft.
- Umsätze aus der Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens.
- Einnahmen aus dem Auslandsgeschäft,