Kindeswohlgefährdung: Verfahren, Diagnose und Schutzmaßnahmen
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Rechtliche und polizeiliche Verfahren
Liegt kein offensichtlicher Schaden durch Missbrauch vor, aber die Begleitumstände des Kindes lassen auf eine Gefährdung schließen (auch wenn im Notfall keine offensichtlichen Schäden vorliegen, aber der Schweregrad hoch ist), besteht die Pflicht, dies dem Gericht (Juzgado) mitzuteilen.
Im Polizeibereich gibt es zwei Verfahrensweisen:
- Reguläres Vorgehen: Kommunikation mit den Sozialdiensten (ESS), um die zuständige Stelle zu informieren oder ein Verfahren zur Risikobewertung einzuleiten.
- Dringendes Vorgehen: Wenn die Intensität der Verletzung, Vernachlässigung oder des Missbrauchs das Leben des Kindes gefährdet. Dies initiiert die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft zur Einleitung weiterer Ermittlungen.