Richtlinien für Polizeiarbeit: Opferhilfe und Seniorenassistenz
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Umgang mit Opfern von Gewalttaten (ASSAULT)
Ziel ist das Erkennen und Verhindern von gewalttätigen Situationen sowie der Schutz der körperlichen Unversehrtheit, der Privatsphäre und der Intimität des Opfers.
- Ermöglichen Sie dem Opfer, seine Gefühle auszudrücken und sich zu beruhigen.
- Vermeiden Sie Handlungen und Bemerkungen, die das Opfer davon abhalten könnten, eine Beschwerde einzureichen.
- Schützen Sie den Tatort zur Sammlung von Beweismitteln und identifizieren Sie Zeugen.
- Ergreifen Sie erforderliche Maßnahmen und beurteilen Sie die Fakten, um das Opfer davon zu überzeugen, ein Gesundheitszentrum aufzusuchen.
- Informieren Sie die spezialisierte Polizei, die für den Umgang mit Opfern in entsprechenden Einheiten zuständig ist.