Goodwill, Vermögenswerte & Kontrolle: Bilanzierungsregeln
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Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill): Definition und Bilanzierung
Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) repräsentiert die Vorauszahlung zukünftiger wirtschaftlicher Vorteile, die aus einem erworbenen Unternehmen resultieren und die nicht einzeln identifizierbar und bilanzierbar sind. Er stellt keinen Eigentumstitel dar.
Seine Bilanzierung erfordert eine zuverlässige Schätzung und die Existenz einer zugrunde liegenden Transaktion. Er darf nur dann als Vermögenswert bilanziert werden, wenn er im Rahmen einer Unternehmensakquisition gegen Entgelt erworben wurde (Kombination von Geschäften).
Messung und Wertminderung des Goodwills
Die relevanteste Frage bei der Behandlung des Goodwills als Vermögenswert ist seine Messung: zunächst die... Weiterlesen "Goodwill, Vermögenswerte & Kontrolle: Bilanzierungsregeln" »