Leitfaden für Importprozesse und Zollbestimmungen
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1. Definition: Import
Es handelt sich um die legale Einfuhr ausländischer Waren über Häfen, Flughäfen oder Grenzübergänge für den häuslichen Gebrauch und Verbrauch.
2. Zollrechtliche Zulassung
Waren müssen an Orten gelagert werden, die von der zuständigen Zollbehörde (SNA) zugelassen und autorisiert sind.
3. Definition: Ausländische Waren
Waren, die außerhalb des Landes hergestellt oder verarbeitet wurden und für die Einfuhr angemeldet werden müssen.
4. Definition: Inländischer Konsum
Die Ware ist für die Verwendung und den Verbrauch durch die Einwohner im Bestimmungsland vorgesehen.
5. Formalisierung der Zollbestimmungen
Die Formalisierung erfolgt durch eine schriftliche Zollanmeldung unter Angabe der Art und Klasse der Waren sowie... Weiterlesen "Leitfaden für Importprozesse und Zollbestimmungen" »