Rechnungsstellung und Scheckverkehr: Sonderfälle und Regelungen
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Sonderfälle der Rechnungsstellung
Zusammenfassung von Tätigkeiten (Art. 3.1.c, 2.3)
- Rechnungen an einen Empfänger können verschiedene Tätigkeiten umfassen, die jeweils detailliert nachgewiesen werden müssen (Art. 3.1.c).
- Alle Operationen an denselben Empfänger können in einem Zeitraum von einem Kalendermonat oder weniger zusammengefasst werden (Art. 2.3).
Vorauszahlung und vereinfachte Rechnungen
- Wenn der Kunde eine Vorauszahlung leistet, muss dies auf der Rechnung erscheinen (Art. 3.2).
- Im Einzelhandel, bei Personenbeförderung, Gastfreundschaft und Erholung: Wenn der Betrag weniger als 60 € beträgt, kann eine vereinfachte Rechnung ausgestellt werden (Art. 4).
Fristen für die Rechnungsstellung (Art. 6)
- Innerhalb von dreißig Tagen nach