Spanisches Arbeitsrecht: Rechtsquellen und Staatsgewalten
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Arbeitsrecht und das Rechtssystem
Rechtsquellen: Unter Rechtsquellen versteht man den Ursprung rechtlicher Normen. Grundsätzlich unterscheiden Autoren in der Regel zwei Bedeutungen:
- Organisatorische Quelle: Ein Organ der Staatsmacht oder eine gesellschaftliche Gruppe, welche die gesellschaftliche Norm erlässt.
- Materielle Quelle: Der Text oder der Ort, an dem die Norm für einen bestimmten Fall festgelegt ist.
Formale Quellen im spanischen Recht
Artikel 1 des Zivilgesetzbuches (Código Civil) legt fest, dass die Quellen der spanischen Rechtsordnung das Gesetz, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze sind.
- Das Gesetz: Artikel 1 des CC nennt das geltende Recht als primäre Quelle.
- Gewohnheitsrecht (Habit): Eine wiederholte Praxis