Spanisches Arbeitsrecht: Freistellung, Urlaub und Gehaltsgarantien
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1.6. Bezahlte Freistellungen (Permisos Retribuidos)
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung für folgende Anlässe:
- Heirat: 15 Kalendertage.
- Geburt, schwere Erkrankung, Unfall, Krankenhausaufenthalt oder Tod von Verwandten ersten oder zweiten Grades: 4 Tage (2 Tage, wenn eine Reise erforderlich ist).
- Chirurgische Eingriffe, die eine Ruhezeit erfordern: 4 Tage (2 Tage, wenn eine Reise erforderlich ist).
- Umzug des gewöhnlichen Wohnsitzes: 1 Tag.
- Ausübung gewerkschaftlicher Funktionen oder gesetzlicher Pflichten öffentlicher und persönlicher Natur, sofern diese unverzichtbar sind.
- Stillzeit (Brustfütterung): 30 Minuten pro Tag, die in eine Stunde zusammengefasst werden können (entweder zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit).
- Geburtsvorbereitungskurse,