Rechtliche Fakten und Willensmängel: Eine Analyse
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Rechtliche Fakten und Willensmängel
Fakt ist: Jedes Ereignis, das in der Welt auftritt und durch die Sinne erworben wird.
Rechtliche Tatsache: Es kann natürlichen oder vom Menschen sein.
Natürlich: wenn der Mensch nicht eingreift, um es zu generieren, zu verändern oder zu vermeiden.
Des Menschen: beim Sprechen in seiner Generation. Dazu gehören:
Freiwillige und Unfreiwillige Handlungen
Freiwillige Handlungen: Wenn die Teilnehmer frei handeln, mit Absicht und Einsicht.
Unfreiwillige Handlungen: Diese Taten geschehen ohne die Elemente, die freiwillige Handlungen charakterisieren.
Sowohl freiwillige als auch unfreiwillige Handlungen können rechtmäßig sein, wenn sie dem Gesetz entsprechen, oder illegal, wenn sie dieses verletzen.
Willensmängel
Willensmängel:
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