Verwaltungsrecht Spanien: Zustellung, Sprache & Bürgerrechte (Gesetz 30/1992)
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Artikel 59: Zustellungsverfahren (Gesetz 30/1992)
1. Allgemeine Zustellungsformen
Die Zustellung von Bekanntmachungen erfolgt durch andere Mittel, die einen Nachweis des Empfangs durch den Antragsteller oder seinen Vertreter sowie Datum, Identität und Inhalt des Dokuments gewährleisten. Die Registrierung der Zustellung erfolgt im jeweiligen Fall.
2. Zustellung im Verfahren
Im Verfahren auf Antrag erfolgt die Zustellung an die zu diesem Zweck in der Antragstellung angegebene Stelle. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Zustellung an jedem anderen geeigneten Ort und mit den in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Mitteln.
3. Zustellung in der Wohnung
Erfolgt die Zustellung in der Wohnung des Betroffenen, kann sie, sofern die Person zum Zeitpunkt... Weiterlesen "Verwaltungsrecht Spanien: Zustellung, Sprache & Bürgerrechte (Gesetz 30/1992)" »