Kaufvertrag: Definition, Elemente und Pflichten
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Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Partei, der Verkäufer, verpflichtet, eine bestimmte Sache an eine andere Partei, den Käufer, zu liefern, die sich wiederum verpflichtet, dafür einen Preis in Geld oder einem entsprechenden Zeichen zu zahlen (Art. 1445 CC).
Merkmale des Kaufvertrags
- Bilateral: Es entstehen Verpflichtungen für beide Parteien, sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf.
- Einvernehmlich: Für den Abschluss des Vertrags ist lediglich eine Einigung über die Sache und den Preis erforderlich.
- Verpflichtend: Es entstehen Verpflichtungen, wobei sich der Verkäufer verpflichtet, die Sache zu übertragen, und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
- Austausch: Jede Partei gibt etwas im Austausch