Pfandrecht und Hypothek: Sicherung von Verpflichtungen
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3. Das Pfandrecht
Das Pfandrecht ist ein Sicherungsrecht, bei dem eine Sache als Sicherheit für eine Forderung dient. Es wird in der Regel angenommen, dass die verpfändete Sache an einen Dritten oder den Gläubiger übergeben wird. Wenn die gesicherte Verpflichtung nicht erfüllt wird, kann die Sache verkauft werden. Das Pfandrecht erfordert daher grundsätzlich eine Besitzübertragung.
In einigen Fällen, in denen es das System zulässt, kann die Besitzübertragung durch eine Registrierung ersetzt werden. Dies gilt beispielsweise für:
- Noch nicht geerntete Früchte und zu erwartende Pflanzen
- Einzelne Früchte
- Tiere
- Maschinen und Geräte, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören (Art. 54 des Gesetzes über Hypotheken und Pfandrechte ohne