Einbürgerung: Recht und Option
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**Einbürgerung**
Die Einbürgerung ist der Erwerb der ursprünglichen Staatsangehörigkeit und erfolgt in der Regel nach deren Verlust. In Chile wird die Staatsangehörigkeit durch den Präsidenten der Republik gewährt. Die Billigung durch den Innenminister erfolgt durch ein Dekret des Obersten Rates (Art. 35). Der Antrag kann abgelehnt oder bewilligt werden. Der Präsident hat jedoch die Befugnis, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt abzulehnen, auch ohne Angabe von Gründen. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden, und es kann keine Rechtskraft beantragt werden.
Im Falle der Einbürgerung in Chile muss auch die spanische Sprache beherrscht werden. Die Umsetzung des Gesetzes von 1957 (12548) regelt die doppelte Staatsbürgerschaft... Weiterlesen "Einbürgerung: Recht und Option" »