Subjektive Rechte, Erbschaft und Früchte
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Das subjektive Recht
Das subjektive Recht ist eine Macht, die es ermöglicht, von anderen etwas zu verlangen. Die Inhaberin oder der Inhaber eines subjektiven Rechts kann von anderen verlangen, dass sie seine Stellung respektieren. Das subjektive Recht impliziert eine Macht. Vermögensrechte werden in dingliche Rechte (über Sachen) oder Forderungsrechte (über Verpflichtungen) eingeteilt. Die subjektiven Rechte sind absolute Rechte, das heißt, sie wirken erga omnes (gegenüber allen). Die Doktrin der subjektiven Rechte hat sich auf die wirtschaftlichen Konzepte ausgewirkt. Die Familienrechte haben einen anderen Charakter als die Vermögensrechte. Hier kann nicht von Rechten über die Personen gesprochen werden, sondern von der Macht der potestades.... Weiterlesen "Subjektive Rechte, Erbschaft und Früchte" »