Kriterien zur Klassifizierung von Verwaltungsbehörden
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Es gibt viele Kriterien für die Klassifizierung der Verwaltungsbehörden. Unabhängige Kriterien, die unabhängig voneinander sind, sind die folgenden:
- Funktionale Sicht:
- Organe, auch als Management Vermögenswerte bekannt, sind solche, deren einzige oder hauptsächliche Aufgabe es ist, Beschlüsse und Erklärungen des Willens, d.h. Entscheidungen, zu fassen. Diese Organe sind dadurch gekennzeichnet, dass sie selbst vinculanentre durch das Prinzip der Hierarchie sind. Beispiele: Bürgermeister, Minister ...
- Beratende Gremien haben die Funktion, ausschließlich oder überwiegend Meinungsäußerungen oder Gutachten abzugeben. Sie dienen dem Schutz spezifischen Know-hows der AP. Praktisch in jedem administrativen Bereich gibt es Beratungsgremien,