Grundrechte in der Verfassung: Artikel 37-43
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Grundrechte in der Verfassung
Artikel 37
Die Verfassung garantiert die volle Ausübung der politischen Rechte nach dem Prinzip der Volkssouveränität und den daraus abgeleiteten Gesetzen. Das Wahlrecht ist allgemein, gleich, geheim und obligatorisch.
Artikel 38
Politische Parteien sind wichtige Institutionen des demokratischen Systems.
Der Staat trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Tätigkeiten und zur Ausbildung ihrer Führer bei.
Politische Parteien sollten die Quelle und das Ziel von Geldern und Vermögen veröffentlichen.
Artikel 39
Die Bürger haben das Recht, Initiativen zur Änderung im Repräsentantenhaus einzubringen. Der Kongress prüft sie innerhalb einer Frist von zwölf Monaten.
Der Kongress erlässt mit der absoluten Mehrheit... Weiterlesen "Grundrechte in der Verfassung: Artikel 37-43" »