Eigentumsrecht: Definition, Einschränkungen und Enteignung
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Eigentumsrecht
Das Eigentumsrecht ist in Artikel 19 Nr. 23 geregelt. Es besteht in der Freiheit, alle Waren zu erwerben, materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich. Dieses Recht unterliegt verfassungsrechtlich verankerten Ausnahmen.
- Diejenigen, die ihrer Natur nach für alle alltäglich geworden sind, z. B. Luft, Meer.
- Diejenigen, die der Nation insgesamt gehören müssen und die ein Gesetz so bestimmt. Z. B. nationale Güter der öffentlichen Nutzung, Straßen, Plätze.
Einschränkungen des Eigentumsrechts
Die Verfassung besagt, dass ein Quorum-Gesetz das Recht auf Beschränkungen oder Einschränkungen dieses Interesses festlegen kann, wenn dies von der Nation gefordert wird.
Beispiel: Kartellrecht regelt, dass Unternehmen den Wettbewerb... Weiterlesen "Eigentumsrecht: Definition, Einschränkungen und Enteignung" »