Die Autonomen Gemeinschaften Spaniens: Struktur, Kompetenzen und Verwaltung
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Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit und Staatsorganisation
Die drei Gewalten in den Autonomen Gemeinschaften
Die Herrschaft des Rechts basiert auf der Gewaltenteilung:
- Legislative: Die Gesetzgebende Versammlung der Autonomen Gemeinschaft (Cortes).
- Exekutive: Der Regierungsrat der Autonomen Gemeinschaft.
- Judikative: Der Oberste Gerichtshof (auf nationaler Ebene).
Verwaltungsgliederung und Autonomieprinzipien
Wichtige Aspekte der Verwaltungsgliederung und des Autonomieprinzips umfassen:
- a) Gemeinden, Provinzen, autonome Regionen.
- b) Spanien hat 17 autonome Gemeinschaften und 2 autonome Städte.
- c) Prinzipien der Solidarität und Autonomie der Gemeinschaften.
- d) Die Satzung der Autonomie als grundlegendes Dokument.
Mindestanforderungen der Autonomiestatute
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