Begnadigung und Vikariatssystem im spanischen Strafrecht
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**Begnadigung**
Die Begnadigung ist im Gesetz vom 18. Juni 1870 geregelt, das durch das Gesetz vom 14. Januar 1988 geändert wurde. Sie stellt einen Verzicht des Staates auf das ius puniendi (Strafrecht) dar. Die Begnadigung ist ein Recht und eine Befugnis der Exekutive, die in die richterliche Funktion eingreift. Ihr Ziel ist es, die übermäßige Härte einer Strafe zu mildern. Sie kann in allgemeiner Form im Gesetz selbst (Amnestie) vorgesehen sein oder als Folge der Anwendung dieses allgemeinen Rechts im Einzelfall (Begnadigung) erfolgen. Das Strafregister wird durch eine Begnadigung nicht gelöscht, und die zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt. Begünstigte einer Begnadigung sind Personen, die rechtskräftig verurteilt wurden.
Allgemeine
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