Finanzielle Autonomie der Autonomen Gemeinschaften
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Die Verfassung, in Artikel 156, erkennt die finanzielle Autonomie der Autonomen Gemeinschaften für die Entwicklung und Durchführung ihrer Befugnisse an. Im Prinzip sollte das Konzept der finanziellen Unabhängigkeit nach der üblichen Bedeutung der Begriffe in mindestens zwei Aspekten verstanden werden: die Fähigkeit zur Bestimmung über Einkommensquellen, im Wesentlichen steuerliche Autonomie, und die Fähigkeit zur Bestimmung in Bezug auf die Ausgaben (budgetäre Autonomie).
Die Verfassung sieht auch vor, dass die finanzielle Autonomie nach den Grundsätzen der Koordination mit dem Staat und der Solidarität zwischen allen Spaniern durchgeführt werden sollte, um tiefe Unterschiede zwischen der Qualität und Quantität der öffentlichen... Weiterlesen "Finanzielle Autonomie der Autonomen Gemeinschaften" »