Gewerkschaftsrechte und Autonomie: Arbeitsweise, Mitbestimmung und gesetzliche Grundlagen
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Gewerkschaftliche Befugnisse und Zusammenarbeit mit Betriebsräten
Das Gesetz über die Gewerkschaftsfreiheit (Lols) legt keine bestimmte Liste spezifischer Befugnisse fest. Es werden lediglich drei Mindestrechte (zur Verbesserung der Vereinbarung) für die repräsentativsten Gewerkschaftssektionen oder Gewerkschaften genannt, die im Betriebsrat (oder der unitären Vertretung) präsent sind (Art. 8.2 Lols):
- Recht auf ein Schwarzes Brett: Am Arbeitsplatz muss ein Schwarzes Brett zur Verfügung stehen, das einen angemessenen Zugang gewährleistet, um die Verbreitung von Mitteilungen von gewerkschaftlichem Interesse an Mitglieder und Arbeitnehmer im Allgemeinen zu erleichtern. Der Oberste Gerichtshof verhindert nicht, dass ein Schwarzes Brett von