Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Rechtswissenschaft

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Der Verwaltungsakt: Definition, Elemente und Verwaltungsrechtsmittel

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Der Verwaltungsakt: Definition und Merkmale

Ein Verwaltungsakt ist eine Erklärung oder Maßnahme, die von einer Verwaltungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalls im Bereich des öffentlichen Rechts diktiert wird und unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.

Merkmale des Verwaltungsakts

  • Er ist rechtlich bindend und unterscheidet sich von rein materiellen Verwaltungshandlungen.
  • Er wird von der Exekutive (Verwaltungsbehörde) diktiert.
  • Er unterliegt dem Verwaltungsrecht.

Klassifizierung von Verwaltungsakten

Nach dem erlassenden Organ

  • Einfacher Akt: Wird von einer einzigen Verwaltungsstelle erlassen.
  • Komplexer Akt: Erfordert die Mitwirkung mehrerer Verwaltungsstellen oder -abteilungen.

Nach dem Adressatenkreis (Wirkung)

  • Einzelakt (Singulär): Richtet sich an
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Internationale Handelsverträge: Konzept, Prozess & Vorbehalte

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1. Konzept des internationalen Handels

Internationale Verträge sind Vereinbarungen zwischen Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten. Diese Definition unterscheidet sie von Verträgen, d. h. schriftlichen Vereinbarungen zwischen zwei Völkerrechtssubjekten, die keine politischen oder rechtlichen Vereinbarungen darstellen und keine Rechte und Pflichten begründen.

Die Regeln für den Abschluss von Verträgen wurden in der Wiener Konvention von 1969 und dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Handel zwischen Staaten und Organisationen von 1986 kodifiziert.

Vertragsklassen:

  • Anzahl der Parteien (bilateral/multi-Mitglied oder multilateral)
  • Grad der Offenheit und Beteiligung (offen/geschlossen: Ruhe-Teilnehmer Ursprung/semi)
  • Funktion zur
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Gewerkschaften & Verbände im Arbeitsrecht: Artikel 356 ff.

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Gewerkschaften, Verbände und Konföderationen

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die gegründet wurde, um ihre Interessen zu studieren, zu verbessern und zu verteidigen.

Artikel 357

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben das Recht, Gewerkschaften ohne vorherige Genehmigung zu bilden.

Artikel 358

Niemand kann gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten.

Jede Bestimmung, die eine Vertragsstrafe für den Fall des Austritts aus der Gewerkschaft vorsieht oder in irgendeiner Weise gegen den vorstehenden Absatz verstößt, ist null und nichtig.

Artikel 359

Die Gewerkschaften haben das Recht, ihre Satzungen und Vorschriften auszuarbeiten, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Verwaltung und Tätigkeiten... Weiterlesen "Gewerkschaften & Verbände im Arbeitsrecht: Artikel 356 ff." »

Verständnis wichtiger Handelsverträge

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Wichtige Handelsverträge

Kaufvertrag

Alle Händler müssen ihre Buchführung, einschließlich Journal, Hauptbuch und Inventar, in spanischer Sprache führen.

Lagervertrag (Warrant)

Ein Lagervertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Person, der Einleger, Waren jeglicher Art bei einem anderen Händler, dem Lagerhalter, zur Aufbewahrung oder Pflege hinterlegt. Der Lagerhalter muss ein Register nach Erhalt der Ware führen. Der Lagervertrag wird durch die Ausstellung einer Lagerbescheinigung oder eines Wertpapiers durch den Lagerhalter an den Einleger nach Erhalt der Ware abgeschlossen.

Arbeitsvertrag

Artikel 3, Arbeitsgesetzbuch:

  • Arbeitgeber: Die natürliche oder juristische Person, die die geistigen oder materiellen Dienstleistungen einer oder mehrerer
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Erbfolge: Eröffnung des Nachlasses und Erbenberufung

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Eröffnung der Nachfolge: Erbenberufung

Die Eröffnung der Nachfolge und die erbliche Berufung sind zentrale Begriffe des Erbrechts. Nachfolgend werden Begriff, Zeitpunkt und Rechtsfolgen erläutert sowie die praktische Bedeutung für die Verwaltung des Nachlasses dargestellt.

Eröffnung des Nachlasses

Die Nachfolge eröffnet sich durch den einfachen Umstand des Todes des Erblassers und allein aufgrund dieser Tatsache. Es bedarf grundsätzlich keiner weiteren Voraussetzung. In der Vergangenheit konnten in seltenen Fällen Faktoren wie Vorstrafen oder religiöses Bekenntnis eine Rolle spielen; maßgeblich ist jedoch der Tod im Sinne des bürgerlichen Rechts.

In unserem Recht erfolgt die Eröffnung des Nachlasses nicht nur im Falle des tatsächlichen... Weiterlesen "Erbfolge: Eröffnung des Nachlasses und Erbenberufung" »

Rechtsstaat & Legalitätsprinzip: Europäischer Vergleich

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Der Liberale Rechtsstaat: Eine Einführung

Der liberale Rechtsstaat bezieht sich auf die Verwaltung, die gerichtliche Zuständigkeit und die Beziehung zu den Bürgern. In diesem Konzept wird eine legislative Regelung als primär angesehen, die Staaten dem Prinzip der Rechtmäßigkeit unterwirft. Einige Autoren, wie Luis Miguel, argumentieren, dass die Evolution diesen Schritt zum Gesetzgeber-Rechtsstaat vollzogen hat.

Legalitätsprinzip vs. Rechtsstaatlichkeit

Die Idee des Gesetzgeber-Staates bestätigt den Grundsatz der Legalität. Der Grundsatz der Legalität drückt die Vorstellung aus, dass das Recht die oberste gesetzgebende Maßnahme ist, die sich keiner stärkeren Kraft widersetzen kann, ungeachtet ihrer Herkunft oder Basis.

Vorrang des

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Arbeitsvertrag: Grundlagen, Gesetze, Besonderheiten und Arbeit im Ausland

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Punkt 4 - Anhand des Arbeitsvertrags

1 - Grundlagen

2 - Die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsvertrag und Frauen

3 - Specials und die niedrigsten Arbeitskosten

4 - Arbeiten im Ausland

1 - Konzepte. Arbeitgeber: Es kann sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Beide können Arbeitnehmer einstellen, müssen jedoch rechts- und geschäftsfähig sein. Verschiedene Arten von Unternehmen: 1) Einzelunternehmer: Hat Rechtsfähigkeit durch die Geburt und als Ergebnis eine eigene Rechtspersönlichkeit mit Beziehungen (Rechte und Pflichten). Zur Anmietung muss auch ihre Zustimmung durch die Mehrheit erfolgen. 2) Juristisches Unternehmen: Es entsteht, wenn Anforderungen auf der Grundlage des Gesetzes und mit diesem Vertrag erfüllt werden. Das

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Gesetzgebungsverfahren: Ordentliche und Organische Gesetze

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Ordentliche Gesetze (Leyes Ordinarias)

Verfahren zur Delegation (Art. 75.2 der Verfassung)

Artikel 75.2 der Verfassung (EG)

Die Kammern können das Gesetzgebungsverfahren oder die Genehmigung von Gesetzentwürfen an ständige Ausschüsse delegieren.

Das Haus kann jedoch jederzeit verlangen, dass die Debatte und Abstimmung über einen Gesetzentwurf, der Gegenstand der Delegation war, im Plenum stattfindet.

Ablauf im Parlament

  1. Ordentliche oder gemeinsame Behandlung.
  2. Plenum – Ausschuss – Parlament: Zuerst Debatte über das Gesetz in seiner Gesamtheit im Plenum, dann Organisation in einem Ausschuss, und schließlich Rückkehr zur Genehmigung ins Plenum.

Delegation an den Gesetzgebungsausschuss

Delegation an den Gesetzgebenden Ausschuss (Art. 148, 149

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Die Berufung im Strafverfahren: Fristen und Gründe (Art. 593 ff.)

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Artikel 593: Frist und Gegenstand der Berufung

Die Berufung ist innerhalb von fünf (5) Tagen einzulegen gegen:

  1. Die endgültigen Urteile des Richters, die eine Verurteilung oder einen Freispruch aussprechen;
  2. Die endgültigen Entscheidungen oder Beschlüsse, die von einem Einzelrichter in Fällen erlassen wurden, die nicht bereits zuvor vorgesehen sind;
  3. Die Entscheidungen der Jury, wenn:
    • a) eine Nichtigkeitsgrundlage nach der Anklageschrift eintritt;
    • b) das Urteil des vorsitzenden Richters gegen das Recht oder die Entscheidung der Geschworenen verstößt;
    • c) ein Fehler oder eine Ungerechtigkeit bei der Anwendung der Strafe oder Sicherungsmaßnahme vorliegt;
    • d) die Entscheidung der Jury in offensichtlichem Widerspruch zu den Akten steht.

§ 1: Korrektur

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Zahlungsverpflichtungen: Schuldner, Dritte und Rechtsansprüche

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Lektion 7: Zahlungspflichtige und Anspruchsberechtigte

2. Personen, die zur Zahlung verpflichtet sind, und Personen, die den Anspruch durchsetzen können

Der Schuldner oder Solvens ist die einzige Person, die zur Zahlung oder zur Leistung an seiner Stelle (durch einen Vertreter) verpflichtet ist. Erfolgt die Leistung auf freiwilliger Basis, ist eine Vollmacht erforderlich, die der Schuldner der betreffenden Person erteilen kann (vgl. Art. 1713).

Die Bezahlung durch einen Dritten ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dieser muss zur Zahlung berechtigt sein (vgl. Art. 1158 und 1159).

Nicht in jeder Weise zur Zahlung verpflichtet ist nur der Schuldner, wie es bei sehr persönlichen Verpflichtungen der Fall ist (vgl. Art. 1161).

a) Persönliche

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