Der Verwaltungsakt: Definition, Elemente und Verwaltungsrechtsmittel
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Der Verwaltungsakt: Definition und Merkmale
Ein Verwaltungsakt ist eine Erklärung oder Maßnahme, die von einer Verwaltungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalls im Bereich des öffentlichen Rechts diktiert wird und unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.
Merkmale des Verwaltungsakts
- Er ist rechtlich bindend und unterscheidet sich von rein materiellen Verwaltungshandlungen.
- Er wird von der Exekutive (Verwaltungsbehörde) diktiert.
- Er unterliegt dem Verwaltungsrecht.
Klassifizierung von Verwaltungsakten
Nach dem erlassenden Organ
- Einfacher Akt: Wird von einer einzigen Verwaltungsstelle erlassen.
- Komplexer Akt: Erfordert die Mitwirkung mehrerer Verwaltungsstellen oder -abteilungen.
Nach dem Adressatenkreis (Wirkung)
- Einzelakt (Singulär): Richtet sich an