Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Täter, Komplizen & Begünstiger
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,12 KB
Artikel 7: Fehlgeschlagene Taten und Versuche
Dieser Artikel regelt die Bestrafung nicht nur für vollendete Verbrechen oder Vergehen, sondern auch für fehlgeschlagene Taten und Versuche.
Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als fehlgeschlagen, wenn der Straftäter alles Notwendige zur Ausführung der Tat unternommen hat, diese jedoch aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht vollendet wurde.
Ein Versuch beginnt, wenn der Täter mit der Ausführung des Verbrechens oder Vergehens durch direkte Handlungen beginnt, aber ein oder mehrere Elemente zur Vollendung der Tat fehlen.
Artikel 8: Verschwörung und Vorschlag
Die Verschwörung und der Vorschlag zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens sind nur in den Fällen strafbar, in denen... Weiterlesen "Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Täter, Komplizen & Begünstiger" »