Organe und Merkmale von Kapitalgesellschaften
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Organe der Gesellschaft
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das beratende und beschlussfassende Organ. Zu den Themen, die die Generalversammlung behandeln kann, gehören:
- die Überwachung der Geschäftsführung,
- die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Gewinns,
- die Ernennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern und
- die Änderung der Satzung.
Verwaltungsrat
Die Leitung der Gesellschaft kann einem einzelnen Verwaltungsratsmitglied oder einem Verwaltungsrat übertragen werden. Verwaltungsratsmitglieder müssen bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht in ähnlichen Geschäftsbereichen tätig sein, die Gegenstand der Gesellschaft sind.
- Sie müssen ihr Amt für die in der Satzung festgelegte Zeit ausüben