Baugenehmigungen: Zuständigkeit, Verfahren und Kontrollen
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Baugenehmigungen: Zuständigkeit und Verfahren
Zuständigkeit und Verfahren für Baugenehmigungen: Die entsprechenden Genehmigungsbefugnisse liegen bei den Kommunen und innerhalb der Gemeinde beim Bürgermeister, außer in Landkreisen mit hoher Bevölkerungsdichte, wo gemäß Artikel 57/2003 die Zuständigkeit dem Plenum oder dem lokalen Vorstand übertragen werden kann. Die Möglichkeit der Genehmigungserteilung liegt somit beim Bürgermeister, dem Plenum oder dem lokalen Vorstand, gemäß den jeweiligen branchenspezifischen Vorschriften. Diese Zuständigkeit ist delegierbar. Das Verfahren zur Vergabe von Genehmigungen ist in Artikel 9 der Dienstordnung der lokalen Körperschaften geregelt.
Intervention bei Baugenehmigungen
Die Aufnahme von Genehmigungen... Weiterlesen "Baugenehmigungen: Zuständigkeit, Verfahren und Kontrollen" »