Vorbereitung und Struktur des Staatshaushalts
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Vorbereitung und Annahme des Staatshaushalts
Die Vorbereitung entspricht der Zustimmung der Regierung und des Parlaments (Artikel 134 EG). Der Entwicklungsplan ist das Material (Art. 36 LGP), das zu diesem Zweck in drei Phasen ausgegeben wird:
- 1. Avantprojekt: Teil der verschiedenen Ministerien und anderen Einrichtungen, die vor dem 1. Mai geschickt werden müssen.
- 2. Avantprojekt-Recht: Erstellung der teilweisen Entwürfe.
- 3. Genehmigung: Die Rechnung wird von der Regierung und dem Parlament unter Bezugnahme auf die begleitende Dokumentation verabschiedet.
Verfahren im Kongress
Die Genehmigung durch den Kongress erfolgt mit bevorzugter Verarbeitung. Die Phasen sind:
- Debatte über das Gesamtdokument.
- Debatte im Haushaltsausschuss: Einbringung von Änderungen.