Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Rechtswissenschaft

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Iter Criminis: Vorbereitung, Versuch und Vollendung

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Punkt 10: Iter Criminis

Iter criminis: Die vorbereitenden Handlungen, der Versuch und die Vollendung.

Einführung

Das Iter criminis ist der Prozess, der zur Begehung eines Verbrechens führt. Er reicht von der Entschlussfassung über die Vorbereitung der notwendigen Mittel bis hin zum Abschluss der Ausführungshandlungen und dem Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs.

Sind alle Elemente des Tatbestands erfüllt, gilt die Straftat als vollendet. In solchen Fällen unterliegt der Täter der Strafandrohung, die für das jeweilige Delikt vorgesehen ist. Gemäß Art. 61 StGB gilt: "Wenn das Gesetz eine Strafe vorschreibt, wird davon ausgegangen, dass sie gegen den vollendeten Täter verhängt wird."

Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass die... Weiterlesen "Iter Criminis: Vorbereitung, Versuch und Vollendung" »

Statuten und Funktionen der Sportverbände in Asturien

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Statuten

Die Statuten regeln:

  • a) Titel, Sitz, Zweck und Sportart;
  • b) Organisationsstruktur und Planung, unter Angabe der Leitungsgremien (mindestens Präsident und Hauptversammlung);
  • c) Zusammensetzung und Befugnisse der Führung und Vertretung;
  • d) Ursachen für Inkonsistenzen in der Staatsführung und Vertretung;
  • e) Bedingungen für die Zulassung von Resolutionen sowie Beschwerden und Einsprüchen gegen diese;
  • f) Wirtschafts- und Finanzsystem;
  • g) Disziplinarkommission;
  • h) Verfahren für die Reform der Statuten;
  • i) Dokumentations-, Buchführungs- und Rechnungswesen;
  • j) Ursachen für das Erlöschen oder die Auflösung sowie das Abwicklungssystem von Eigentum, Rechten oder Verbindlichkeiten.

Publikation

Die Satzung der asturischen Sportverbände wird nach... Weiterlesen "Statuten und Funktionen der Sportverbände in Asturien" »

Öffentliche Verwaltung – Aufbau, Aufgaben und Organe

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PUNKT 3: Öffentliche Verwaltung

Der Staat ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die auf einem bestimmten Territorium ansässig ist, aus einer Gemeinschaft von Bürgern besteht und allgemeine Zwecke verfolgt.

Gliederung der Verwaltung

Die Staatsverwaltung gliedert sich in die allgemeine Staatsverwaltung (Zentral-, Mittel- und Peripherieverwaltung sowie Außenverwaltung), die regionale Verwaltung (autonome Gemeinschaften) und die lokale Verwaltung (Provinzen und Gemeinden).

Zentrale staatliche Verwaltung

Die allgemeine Verwaltung des Staates erstreckt sich über das gesamte spanische Hoheitsgebiet und steht unter der Leitung der Regierung. Die obersten Organe der staatlichen Verwaltung sind der Ministerrat, der Präsident der Regierung... Weiterlesen "Öffentliche Verwaltung – Aufbau, Aufgaben und Organe" »

Grundlagen des Staates: Mensch, Gesellschaft und Recht

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Die Elemente des Staates

Der Staat besteht aus freien, rationalen Wesen, die in einem bestimmten Territorium leben und sich politisch organisieren. Die Determinanten des Staates umfassen die politische Ordnung, die Rechtsordnung und den Zweck des Staates.

Die menschliche Person als Fundament

Der Mensch ist das Fundament des Staates. Eine Analyse der menschlichen Persönlichkeit ist daher unerlässlich. Die menschliche Person ist ein Wesen, das Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Aspekte der menschlichen Person

  • Psychologischer Aspekt: Unterscheidet uns durch Vernunft vom Instinkt der Tiere.
  • Metaphysischer Aspekt: Die Essenz, die das Individuum einzigartig macht.
  • Moralischer Aspekt: Die bewusste Gestaltung des eigenen Lebensprogramms.

Ontologische

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Grundlagen des Rechts und menschliches Verhalten

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Freiheit und menschliche Natur

Die menschliche Person ist mit Verstand begabt und nicht per se verpflichtet, in einer bestimmten Weise zu handeln. Sie besitzt die Macht, die für ihre Ziele am besten geeignete Wahl zu treffen. Die menschliche Freiheit ist eine Folge ihrer vernünftigen Natur; nur wer Herr seiner Handlungen ist, kann wählen.

Die Würde der Person verlangt, dass eine freie und bewusste Wahl stattfindet, die persönlich von innen heraus motiviert ist und nicht durch blinden Drang oder äußeren Zwang induziert wird.

Es ist notwendig, zwischen physischer Freiheit und Sittlichkeit zu unterscheiden:

  • Die physische Freiheit umfasst sowohl gute als auch schlechte, erlaubte und unerlaubte Handlungen.
  • Die Sittlichkeit ist in der rationalen
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Der freiwillige Rücktritt vom strafbaren Versuch

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Der freiwillige Verzicht und die Straflosigkeit im Strafrecht

16.2 Die Straflosigkeit selbst ist eine allgemein anerkannte Forderung bei dem Versuch, wenn der Täter freiwillig aus dem Vollzug der Handlung tritt. Dies geschieht aus kriminalpolitischen und präventiven Gründen, wobei derjenige offensichtlich ungestraft bleibt, der die Tat aufgibt. Diese Straflosigkeit bzw. dieser Freispruchsgrund ist als ein persönlicher Strafausschließungsgrund konfiguriert, sofern die Anforderungen des Artikels 16.2 ausdrücklich erfüllt sind: Freiwilligkeit des Rücktritts und die Vermeidung der Vollendung.

a) Die Freiwilligkeit als Geisteshaltung

Die „Freiwilligkeit“ beschreibt eine besondere Geisteshaltung des Aufgebens, die aus präventiver Sicht... Weiterlesen "Der freiwillige Rücktritt vom strafbaren Versuch" »

Grundlagen: Verfassung, Arbeitsrecht und EU-Recht

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Verfassung: Definition

Definieren Sie die Verfassung. Punkte zu zwei verfassungsmäßigen Rechte der Arbeitnehmer

Die Verfassung oder Charta ist das grundlegende Gesetz eines souveränen Staates, schriftlich festgehalten oder anderweitig festgestellt oder anerkannt, durch das der Staat regiert wird. Die Verfassung setzt Grenzen und definiert die Beziehungen zwischen den Gewalten und zwischen diesen und den Bürgern; sie bildet den Rahmen für die Regierungsführung und die Organisation der Institutionen, in denen solche Befugnisse ruhen. Dieses Dokument soll den Menschen ihre Rechte und Freiheiten garantieren.

Internationale Verträge im Rechtssystem

Was sind die Voraussetzungen für einen internationalen Vertrag zu unserem Rechtssystem beitreten?... Weiterlesen "Grundlagen: Verfassung, Arbeitsrecht und EU-Recht" »

Verwaltungsrecht Spanien: Zustellung, Sprache & Bürgerrechte (Gesetz 30/1992)

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Artikel 59: Zustellungsverfahren (Gesetz 30/1992)

1. Allgemeine Zustellungsformen

Die Zustellung von Bekanntmachungen erfolgt durch andere Mittel, die einen Nachweis des Empfangs durch den Antragsteller oder seinen Vertreter sowie Datum, Identität und Inhalt des Dokuments gewährleisten. Die Registrierung der Zustellung erfolgt im jeweiligen Fall.

2. Zustellung im Verfahren

Im Verfahren auf Antrag erfolgt die Zustellung an die zu diesem Zweck in der Antragstellung angegebene Stelle. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Zustellung an jedem anderen geeigneten Ort und mit den in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Mitteln.

3. Zustellung in der Wohnung

Erfolgt die Zustellung in der Wohnung des Betroffenen, kann sie, sofern die Person zum Zeitpunkt... Weiterlesen "Verwaltungsrecht Spanien: Zustellung, Sprache & Bürgerrechte (Gesetz 30/1992)" »

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten

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1. Nichtigkeit von Verwaltungsakten

A) Theorie der absoluten Nichtigkeit

Ein Verwaltungsakt, der nichtig ist (absolute Nichtigkeit), weist eine inhärente, unmittelbare und ipso jure (von Rechts wegen) wirkende Ineffizienz auf. Er ist unfähig, den Willen der betroffenen Person zu binden. Die Ineffizienz wirkt rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses, ohne dass es zwingend einer gerichtlichen Intervention bedarf, wenngleich eine gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit oft sinnvoll ist.

Die Wirkung der Nichtigkeit ist allgemein; das bedeutet, jeder kann sich auf die Nichtigkeit berufen, nicht nur die unmittelbar betroffene Person. Diese Ineffizienz unterliegt keiner Verjährung. Nichtige Verwaltungsakte können nicht durch das Verhalten der... Weiterlesen "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten" »

Entwicklung des römischen Rechts: Reskripte, Juristen & Edikt

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Die Bedeutung der Reskripte im römischen Privatrecht

Ähnlich den Epistulae hatten die Reskripte, insbesondere die Hadrians, eine besondere Bedeutung für die Entwicklung des privaten Rechts im 2. und 3. Jahrhundert n. Chr. Ein Reskript war die Meinung des Princeps auf Antrag einer bestimmten Rechtsfrage. Die Antworten wurden in den gleichen, vom Kaiser gezeichneten Petitionen erteilt, die eingereicht worden waren. Sie wurden öffentlich angezeigt, und die betroffene Person konnte eine Kopie der kaiserlichen Antwort erhalten. Der Kaiser gab seine Antwort nach Rücksprache mit seinem ius consilium. Die Antworten der Juristen, die das ius respondendi besaßen, hatten nur dann eigene Autorität, wenn sie ex auctoritate principis (auf kaiserliche... Weiterlesen "Entwicklung des römischen Rechts: Reskripte, Juristen & Edikt" »