Iter Criminis: Vorbereitung, Versuch und Vollendung
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Punkt 10: Iter Criminis
Iter criminis: Die vorbereitenden Handlungen, der Versuch und die Vollendung.
Einführung
Das Iter criminis ist der Prozess, der zur Begehung eines Verbrechens führt. Er reicht von der Entschlussfassung über die Vorbereitung der notwendigen Mittel bis hin zum Abschluss der Ausführungshandlungen und dem Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs.
Sind alle Elemente des Tatbestands erfüllt, gilt die Straftat als vollendet. In solchen Fällen unterliegt der Täter der Strafandrohung, die für das jeweilige Delikt vorgesehen ist. Gemäß Art. 61 StGB gilt: "Wenn das Gesetz eine Strafe vorschreibt, wird davon ausgegangen, dass sie gegen den vollendeten Täter verhängt wird."
Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass die... Weiterlesen "Iter Criminis: Vorbereitung, Versuch und Vollendung" »