Staatseigentum und Verbraucherschutzrecht: Ein Leitfaden
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 4,16 KB
Staatseigentum
Öffentliches Eigentum: Zur Nutzung durch alle Bürger bestimmt.
Öffentliche Güter stehen Individuen zur Nutzung zur Verfügung, unterliegen jedoch den geltenden Gesetzen und örtlichen Verordnungen. Sie sind unveräußerlich, nicht pfändbar und können nicht durch Ersitzung erworben werden, sofern sie nicht gesetzlich anders geregelt sind.
Zu den öffentlichen Gütern oder dem allgemeinen Zustand der Staaten gehören:
- Die Meere angrenzend an das Territorium der Republik bis zu einer Entfernung von einer Seemeile, gemessen ab der Linie des niedrigsten Wasserstandes.
- Meeresstrände und Uferbereiche von Flüssen, die bei normalen Gezeiten oder gewöhnlichen Überschwemmungen überflutet werden.
- Schiffbare Seen und deren Flussbetten.