Factoring-Vertrag: Definition, Leistungen & Vorteile
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Factoring-Vertrag: Definition und Grundlagen
Der Factoring-Vertrag definiert die Vereinbarung zwischen einem Unternehmen (dem Kunden) und einer Factoring-Gesellschaft (oder Faktor). Dabei verpflichtet sich das Unternehmen, der Factoring-Gesellschaft eine Reihe von Forderungen abzutreten, die es gegenüber seinen Kunden hält. Im Gegenzug bietet die Factoring-Gesellschaft dem Unternehmen eine Reihe von Dienstleistungen an, die eng mit der Abtretung und Vergütung der Forderungen verbunden sind.
Die Kernleistungen im Factoring
Die Factoring-Gesellschaft kann folgende Dienstleistungen anbieten:
a) Management-Service (Debitorenmanagement)
Ein reiner Management-Service, bei dem die Factoring-Gesellschaft das Portfolio der Schuldner des Kunden verwaltet