Familienrecht: Verwandtschaft, Ehe, Scheidung und Güterstände
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Familienrecht: Grundlagen und Verwandtschaftsbeziehungen
Das Familienrecht regelt eheliche und sonstige familiäre Beziehungen sowie die Bindungen zwischen verheirateten Partnern. Die Verwandtschaft (Parentesco) bezieht sich auf familiäre Bindungen und wird in drei Arten unterteilt:
- Parentesco angenommen (Adoptivverwandtschaft): Entsteht durch Adoption.
- Parentesco blutsverwandt (Blutsverwandtschaft): Entsteht durch Abstammung.
- Parentesco politisch (Schwägerschaft): Entsteht durch das Ehegesetz (z. B. Schwägerinnen/Schwager).
Gerade und Seitenlinie der Verwandtschaft
Zur Beurteilung der Beziehungen zwischen Verwandten wird zwischen der geraden Linie und der Seitenlinie unterschieden. In der geraden Linie stammen die Personen direkt voneinander... Weiterlesen "Familienrecht: Verwandtschaft, Ehe, Scheidung und Güterstände" »