Sexueller Missbrauch: Rechtliche Definitionen und Strafen
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Sexueller Missbrauch
Dieses Delikt umfasst im Wesentlichen Verhaltensweisen, die früher als „Unzucht mit Minderjährigen“ bekannt waren. Es handelt sich um sexuelle Handlungen, die ohne Gewalt oder Einschüchterung stattfinden. Hinsichtlich des geschützten Rechtsguts (sexuelle Selbstbestimmung), der beteiligten Personen (männlich oder weiblich) oder der sexuellen Handlungen selbst gibt es keine Unterschiede zu den Grund- und qualifizierten Tatbeständen der Vergewaltigung. Es wird unterschieden zwischen Fällen, die ohne Einwilligung durchgeführt werden, und Fällen, in denen die erteilte Einwilligung durch Ausnutzung einer Überlegenheitsposition oder durch Täuschung erschlichen wurde und somit fehlerhaft ist.