Sanktionen für den ambulanten Handel in Madrid
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Verletzungen und Sanktionen im ambulanten Handel
Im Sinne von Artikel 16 des LVA 1/1997 werden Vergehen im Bereich Mobile Sales wie folgt eingestuft:
Leichte Verstöße (Minor)
- Nicht-Einhaltung des Zeitplans.
- Installation des Standes vor 07:30 Uhr.
- Schlafen im Fahrzeug in der Nähe des Veranstaltungsortes.
- Hinterlassen von Waren in Gängen oder Freiräumen zwischen den Ständen.
- Unzureichende Reinigung des Standes am Ende des Tages.
- Unbefugte Verwendung von Megaphonen oder Lautsprechern.
- Abstellen des Fahrzeugs außerhalb des zugewiesenen Bereichs.
- Nichtvorzeigen der Lizenz.
Diese Verstöße werden mit einer Geldstrafe von maximal 150,25 € geahndet.
Schwere Verstöße (Graves)
- Ausübung der Tätigkeit durch unbefugte Dritte.
- Viermalige Wiederholung leichter