Öffentlicher Dienst und Nutzerrechte
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Haushaltsausschuss des verfassungsmäßigen öffentlichen Dienstes
Die Verfassung sieht eine breite Abdeckung der Sozialleistungen durch die Verwaltung vor, die eher als Auftrag denn als bloße Möglichkeit erscheint. Allerdings lässt die EG nicht zu, dass eine allumfassende Aufgabe der öffentlichen Verwaltung die Privatwirtschaft ausschließt oder marginalisiert. Es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung, dass ein formelles Gesetz die Dienstleistung dem öffentlichen Sektor vorbehält.
Für die Herstellung des Buches in der Öffentlichkeit muss er derzeit als wesentliche Dienstleistung betrachtet werden. Die wesentliche Dienstleistung ist ein Kennwert entsprechend dem Gesetzgeber, aber da es sich um ein Konzept handelt, das in der Verfassung... Weiterlesen "Öffentlicher Dienst und Nutzerrechte" »