Grundlagen des Wertpapierrechts
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Der Wechsel (Point of Change)
Ein begebbares Instrument stellt eine unbedingte Anweisung dar, die einer Person gegeben wird, um eine bestimmte Summe an einen Dritten zu zahlen. Es umfasst drei Beteiligte: den Aussteller (Emittent und Person, die die Zahlung garantiert), den Bezogenen (Person, an die der Zahlungsauftrag gerichtet ist und die ihn nach Erhalt und Annahme akzeptiert) und den Nehmer (oder Inhaber, die Person, die das Dokument besitzt und Anspruch auf den angegebenen Betrag hat). Es ist nicht ungewöhnlich, dass Aussteller und Bezogener oder Aussteller und Inhaber identisch sind.
Der Schuldschein (Promissory Note)
Es handelt sich um eine Sicherheit, bei der eine Person (genannt der Unterzeichner) zustimmt, einer anderen Person (oder... Weiterlesen "Grundlagen des Wertpapierrechts" »