Zusammensetzung und Funktionen des spanischen Verfassungsgerichts
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Zusammensetzung
1. Anzahl der Mitglieder
Gemäß Art. 159.1 der spanischen Verfassung (EG) besteht das Verfassungsgericht aus zwölf Mitgliedern. Es wird diskutiert, ob eine geringere Anzahl von Mitgliedern den Entscheidungsprozess des Präsidenten vereinfachen würde. Die Wahl eines Vizepräsidenten wird diskutiert, um bei Stimmengleichheit einen Stichentscheid zu ermöglichen. Dies betrifft Art. 160, der besagt, dass der Präsident vom König aus den Reihen der Mitglieder auf Vorschlag des Gerichts im Plenum für drei Jahre ernannt wird.
2. Ernennung
Gemäß Art. 159.1 EG erfolgt die Ernennung auf vier Wegen: Vier Mitglieder werden vom Kongress mit einer Mehrheit von drei Fünfteln ernannt, vier vom Senat, zwei von der Regierung und zwei vom... Weiterlesen "Zusammensetzung und Funktionen des spanischen Verfassungsgerichts" »