Mord und Raub im Strafrecht: Definitionen und Merkmale
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Mord: Definition und Merkmale nach Artikel 139
Artikel 139: Mit einer Freiheitsstrafe von fünfzehn bis zwanzig Jahren wird wegen Mordes bestraft, wer eine andere Person unter einem der folgenden Umstände tötet:
- 1. Heimtücke (Alevosía)
- 2. Gegen Entgelt, Belohnung oder Versprechen
- 3. Mit Grausamkeit: Wenn die Schmerzen des Opfers vorsätzlich und unmenschlich gesteigert werden.
Mord kann als die Tötung einer anderen Person definiert werden, die eine besondere Gefährlichkeit oder Boshaftigkeit zeigt. Es handelt sich um eine Tötung, bei der ein oder mehrere erschwerende Umstände vorliegen: Verrat, Grausamkeit oder Entgelt/Versprechen. Der Mord ist das schwerste Verbrechen gegen das menschliche Leben. Er sollte als eigenständige strafbare Handlung... Weiterlesen "Mord und Raub im Strafrecht: Definitionen und Merkmale" »