Die Rechtswidrigkeit im Strafrecht: Eine Übersicht
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Artikel VI: Rechtswidrigkeit
1. Formelle und materielle Rechtswidrigkeit
Wenn ein Verhalten rechtswidrig ist, verstößt es gegen die Rechtsordnung. Für die Prüfung der Rechtswidrigkeit genügt es nicht, nur festzustellen, ob ein Verhalten formal die Tatbestandsmerkmale einer Strafnorm erfüllt (formelle Rechtswidrigkeit). Es muss auch materiell rechtswidrig sein, das heißt, es muss rechtlich geschützte Interessen verletzen.
Nachdem die Tatbestandsmäßigkeit eines Verhaltens – also die Übereinstimmung des tatsächlichen Geschehens mit den im Gesetz beschriebenen Merkmalen – bejaht wurde, folgt die Prüfung der Rechtswidrigkeit als nächste Stufe im Deliktsaufbau. Hierbei wird untersucht, ob das tatbestandsmäßige Verhalten ausnahmsweise... Weiterlesen "Die Rechtswidrigkeit im Strafrecht: Eine Übersicht" »