Rechtsmittel und Disziplinarverfahren für Beamte
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Rechtsmittel im Disziplinarverfahren
Sobald der beschuldigte Beamte benachrichtigt wurde, kann er innerhalb von fünf Tagen nach Bekanntgabe der Sanktion verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe einlegen. Folgende Rechtsmittel stehen zur Verfügung:
- Überprüfung oder Wiedereinsetzung: Diese ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat.
- Berufung: Diese ist beim unmittelbaren Vorgesetzten einzulegen, der den Bericht erstellt hat.
Die Art des Rechtsmittels hängt davon ab, ob es sich um eine dezentrale oder zentrale Organisation handelt.
- Dezentralisierung: Es gibt kein Rechtsmittel, da es nur einen Vorgesetzten gibt.
- Zentralisierte, territorial dekonzentrierte Organisationen: Hier ist ein Rechtsmittel üblich.
Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
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