Die Entwicklung der römischen Jurisprudenz: Von der Blüte zur Krise
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,03 KB
Die Blütezeit der römischen Jurisprudenz
Die römische Jurisprudenz entwickelte sich zu präzisen Formeln für jede Situation und nicht zu einem Gesetz, das die Lösung jeweils diktierte. Die Rechtsprechung der Magistrate war völlig unabhängig von Gesetzen und wurde zu einer unmittelbaren Rechtsquelle.
Die Erneuerung des Ius Civile
Im zweiten Jahrhundert n. Chr. widmeten sich die Richter vollständig ihrer Aufgabe, das alte ius civile zu erneuern. Das Perpetuum Edictum kodifizierte die prätorischen Rechtsaktionen.
Die Rechtsprechung erhielt einen Charakter, der eine sehr enge Untersuchung der Gerechtigkeit im Einzelfall förderte.
Kreativität und literarische Produktion
Die Falllösung war äußerst kreativ, da das Gesetz dem Magistrat keine... Weiterlesen "Die Entwicklung der römischen Jurisprudenz: Von der Blüte zur Krise" »