Die Argentinische Verfassung: Rechte, Pflichten und Garantien
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Pflichten und Rechte
Der erste Teil unserer Charta, oft als die Seele der Verfassung bezeichnet, enthält zwei Hauptabschnitte:
- Der erste Abschnitt umfasst die ersten 35 Artikel, die in der ursprünglichen Verfassung von 1853/60 ihren Höhepunkt fanden und seitdem, wie wir gesehen haben, stets ohne Änderung eingehalten wurden.
- Der Text wurde 1994 in die Verfassung integriert und um neue Inhalte im Zusammenhang mit Menschenrechten erweitert. Diese bilden eine Fortsetzung der bereits genannten Artikel und bilden ein zweites Kapitel mit dem Titel „Neue Rechte und Garantien“, das die Artikel 36-43 behandelt.
Die Verfassung und die Menschenrechte
Die Rechte und Pflichten sind nicht immer explizit in der Verfassung angegeben. Eine moderne Gesetzgebungstechnik... Weiterlesen "Die Argentinische Verfassung: Rechte, Pflichten und Garantien" »