Werberecht: Irreführende, Unlautere und Illegale Werbung
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Irreführende Werbung: Definition und Arten
Irreführende Werbung ist im Sinne von Artikel 4 des Gesetzes eine Werbung, die Empfänger irreführen oder veranlassen kann, ihr wirtschaftliches Verhalten zu beeinflussen, und die einen Mitbewerber schädigt. Sie liegt auch dann vor, wenn wichtige Informationen weggelassen werden. Daher gibt es drei Arten von irreführender Werbung:
- Irreführung des Empfängers, entweder weil eine sehr ähnliche Marke verwendet wird, die bereits großes Ansehen auf dem Markt genießt, oder weil ... ... ...
- Werbung, die einem Wettbewerber schadet, indem sie sich auf eine andere Marke bezieht.
- Weglassen wesentlicher Details der Produkte, die beworben werden (z. B. wenn eine Komponente separat erhältlich ist).