Glossar der Vertragsarten und Rechtsbegriffe
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Vertrag (Definition)
Eine Handlung, durch die sich eine Partei verpflichtet, einer anderen etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen.
Einseitiger Vertrag
Ein Vertrag, bei dem sich nur eine Vertragspartei verpflichtet, der anderen etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen.
Bilaterales Abkommen (Zweiseitiger Vertrag)
Ein Vertrag, bei dem sich die Vertragsparteien gegenseitig verpflichten.
Unvollkommen zweiseitige Verträge
Verträge, die nachträglich Verpflichtungen für die Partei generieren, die ursprünglich von jeder Verpflichtung befreit schien (ursprünglich einseitig).
Multilaterale oder assoziative Übereinkommen
Verträge mit zwei oder mehr Parteien, deren Vorteile jeweils auf die Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels ausgerichtet sind.