Grundprinzipien des Völkerrechts: Souveränität und Nichteinmischung
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Grundprinzipien des Völkerrechts
Respekt der politischen Unabhängigkeit und Nichteinmischung
Das Völkerrecht verpflichtet Staaten, die politische Unabhängigkeit anderer Staaten zu respektieren, d. h. deren Recht, frei über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten zu entscheiden – stets im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen. Insbesondere hat jeder Staat die Pflicht zur Nichteinmischung in die inneren und äußeren Angelegenheiten anderer Staaten.
Nichteinmischung bedeutet, dass ein Staat keinen Druck ausüben darf, um einen anderen Staat gewaltsam zu bestimmten Verhaltensweisen in Angelegenheiten zu zwingen, die in dessen Zuständigkeit fallen, oder um unangemessene Handlungen zu unterlassen. Dies kann verschiedene Formen annehmen:... Weiterlesen "Grundprinzipien des Völkerrechts: Souveränität und Nichteinmischung" »